Regulations for the 1st CS Cavalry
1. Allgemeines
1.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „ 1st CS Cavalry". Alle Kavalleriedarsteller, beritten und abgesessen, sowie die Führer tierbespannter Fahrzeuge wie Kutschen, Wagen und Protzen, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten.
1.2 Die Einheit wird von einem erfahrenen Reiter im Rang eines Captain geführt, der vom Battalion bestätigt wird. Er führt gleichzeitig die berittene Abteilung. Die einzelnen Platoon werden jeweils von einem Sergeanten befehligt.
1.3 Die Truppen, berittene und abgesessene, kampieren in einer gemeinsamen Lagerstraße, die den Bedürfnissen der Pferdehaltung angepaßt ist. Ausnahmen für Einzelpersonen, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lagerstraße der berittenen Truppen kampieren wollen, können vom Einheitsführer erteilt werden. Offiziere und NCO`s schließen sich allen Besprechungen des Battalion an und erarbeiten einen eigenständigen Dienstplan. Die Angehörigen der abgesessenen Kavallerie unterstützen ihre berittenen Kameraden bei der Versorgung der Pferde.
1.4 Als Grundlage für taktische Darstellungen gilt vereinfachter Drill nach Cooke's Cavalry Tactics 1862. Die Ausbildung wird während der Veranstaltung bzw. auf speziellen Kavallerielagern durchgeführt. Im geschlossenen Verband mit Infanterie passt sich die abgesessen Kavallerie den entsprechenden Regel an.
1.5 Uniformierung und Bewaffnung sollen dem jeweiligen Darstellungszeitraum sowie dem derzeitigen Ausrüstungsstandard des 1st CS-Battalion entsprechen. Ausrüstungskontrolle wird vom Einheitsführer zu Beginn der Veranstaltung durchgeführt.
1.6 Die „Cavalry of the 1st CS Battalion“ ist fester Bestandteil des 1st CS-Battalion und richtet sich nach dessen „General Regulations“.
2. Spezielles
2.1 Berittene Einheit
2.1.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „1st CS-Cavalry, 1st Platoon“. Sollte es notwendig sein kann ein 2. Platoon eingerichtet werden. Alle Reiter, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der berittenen Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Reiter und Pferde, die auf Grund noch fehlendem Ausbildungsstand nicht aktiv in die Kampfhandlungen eingebunden werden können, unterstehen weiterhin der Kavallerieführung, werden nach Rücksprache mit dem Bat.-Stab jedoch im Umfeld (z. B. Meldereiter) eingesetzt. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
2.1.2 Jeder Reiter des 1st bzw 2nd Platoons ist für die Dauer einer Veranstaltung für sein Pferd eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur authentischen Darstellung der konföderierten Reiterei unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen. Sicherheitsgefährdendes oder grob unreiterliches Verhalten kann zu sofortigem Teilnahmeverbot durch den Einheitsführer führen. Die Reiter müssen stets in der Lage sein, auf ihre Pferde einwirken und diese sicher reiten zu können. Sämtliche Darstellungen werden in der Gruppe abgesprochen und werden vom Einheitsführer bestimmt. Alle Reiter verpflichten sich durch die Teilnahme nur gesunde, darstellungstaugliche Tiere zu verwenden. Offensichtlich kranke oder verletzte Pferde sind von der Darstellung ausgeschlossen. Erforderliche Papiere wie z.B. Equidenpass etc. sind mitzuführen.
2.1.3 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Säbel
- Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
c) Sattel und Zäumung
-wünschenswert ist der McClellan 1859 Sattel mit dazugehörigem Equipment und Zäumung ( Seven Buckle Headstall ) oder
-der Zeit entsprechender Militär- und Privatsättel ( Grimsley, Jennifer, Ringold, Hope ).
-Freizeit- oder Sportsättel sollten militärisch mit Deckenrollen modifiziert werden.
Vorgaben werden nicht gemacht, vordergründig sollte das Pferd den Sattel gewöhnt sein
2.1.4 Oberstes Gebot der berittenen Einheit ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtdarstellungen, die Zusammenarbeit mit der abgesessenen Abteilung und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
2.1.5 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für Reiter, Pferd und allen weiteren Beteiligten bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Die 1st CS Cavalry 1st, bzw. 2nd Platoon ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln.
Eine in ihrem reiterlichen Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführte berittene Kavallerie wird ihrem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und ihren Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.
2.2 Abgesessene Einheit
2.2.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „1st CS Cavalry, 3rd Platoon". Alle Darsteller abgesessener Kavallerie, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der abgesessenen Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
2.2.2 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
- es werden keine Säbel getragen (Ausnahme: Offiziere, Sergeants)
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
2.2.3 Oberstes Gebot der abgesessenen Einheit ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtsdarstellungen, die Zusammenarbeit mit der berittenen Abteilung und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
2.2.4 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für die Darsteller abgesessener Kavallerie bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Die 1st CS Cavalry, 3rd Platoon ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln.
Eine in ihrem Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführte abgesessene Kavallerie wird ihrem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und ihren Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.
3.1 Bespannte Einheiten
3.1.1 Alle Führer tierbespannter Fahrzeuge, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zum sogenannten Train zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der Führer tierbespannter Fahrzeuge aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Führer und Tiere, die auf Grund noch fehlendem Ausbildungsstand nicht aktiv in die Gefechtsdarstellungen eingebunden werden können, unterstehen weiterhin der Kavallerieführung und werden nach Rücksprache mit dem Bat.-Stab jedoch im Umfeld (z. B. Nachschub) eingesetzt. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
3.1.2 Jeder Fahrzeugführer des Trains ist für die Dauer einer Veranstaltung für seine Tiere eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur authentischen Darstellung eines Wagenführers unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen. Sicherheitsgefährdendes oder grob fahrlässiges bzw. tierquälerisches Verhalten kann zu sofortigem Teilnahmeverbot durch den Einheitsführer führen. Die Fahrzeugführer müssen stets in der Lage sein, auf ihre Tiere einzuwirken und diese sicher leiten zu können. Sämtliche Darstellungen werden in der Gruppe abgesprochen und werden vom Einheitsführer bestimmt. Alle Fahrzeugführer verpflichten sich durch die Teilnahme nur gesunde, darstellungstaugliche Tiere zu verwenden. Offensichtlich kranke oder verletzte Pferde sind von der Darstellung ausgeschlossen. Erforderliche Papiere wie z.B. Equidenpass etc. sind mitzuführen.
3.2.2 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver - Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
- es werden keine Säbel getragen (Ausnahme: Offiziere, Sergeants)
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
- der Epoche entsprechende einfache Zivilkleidung kann getragen, sollte aber vermieden werden.
c) Fahrzeuge und Geschirr
-der Epoche entsprechende Kutschen, Wagen und Protzen bzw. Geschirr. Direkte Vorgaben das Geschirr betreffend werden nicht gemacht. Vordergründig sollten die Zugtiere das Geschirr gewöhnt sein.
3.2.3 Oberstes Gebot des Trains ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtsdarstellungen, die Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
3.2.4 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für die Darsteller tierbespannter Fahrzeuge bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Der Train der 1st CS Cavalry ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln. Ein in seinem Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführter Train wird seinem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und seinen Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.
1.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „ 1st CS Cavalry". Alle Kavalleriedarsteller, beritten und abgesessen, sowie die Führer tierbespannter Fahrzeuge wie Kutschen, Wagen und Protzen, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten.
1.2 Die Einheit wird von einem erfahrenen Reiter im Rang eines Captain geführt, der vom Battalion bestätigt wird. Er führt gleichzeitig die berittene Abteilung. Die einzelnen Platoon werden jeweils von einem Sergeanten befehligt.
1.3 Die Truppen, berittene und abgesessene, kampieren in einer gemeinsamen Lagerstraße, die den Bedürfnissen der Pferdehaltung angepaßt ist. Ausnahmen für Einzelpersonen, die aus nachvollziehbaren Gründen nicht in der Lagerstraße der berittenen Truppen kampieren wollen, können vom Einheitsführer erteilt werden. Offiziere und NCO`s schließen sich allen Besprechungen des Battalion an und erarbeiten einen eigenständigen Dienstplan. Die Angehörigen der abgesessenen Kavallerie unterstützen ihre berittenen Kameraden bei der Versorgung der Pferde.
1.4 Als Grundlage für taktische Darstellungen gilt vereinfachter Drill nach Cooke's Cavalry Tactics 1862. Die Ausbildung wird während der Veranstaltung bzw. auf speziellen Kavallerielagern durchgeführt. Im geschlossenen Verband mit Infanterie passt sich die abgesessen Kavallerie den entsprechenden Regel an.
1.5 Uniformierung und Bewaffnung sollen dem jeweiligen Darstellungszeitraum sowie dem derzeitigen Ausrüstungsstandard des 1st CS-Battalion entsprechen. Ausrüstungskontrolle wird vom Einheitsführer zu Beginn der Veranstaltung durchgeführt.
1.6 Die „Cavalry of the 1st CS Battalion“ ist fester Bestandteil des 1st CS-Battalion und richtet sich nach dessen „General Regulations“.
2. Spezielles
2.1 Berittene Einheit
2.1.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „1st CS-Cavalry, 1st Platoon“. Sollte es notwendig sein kann ein 2. Platoon eingerichtet werden. Alle Reiter, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der berittenen Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Reiter und Pferde, die auf Grund noch fehlendem Ausbildungsstand nicht aktiv in die Kampfhandlungen eingebunden werden können, unterstehen weiterhin der Kavallerieführung, werden nach Rücksprache mit dem Bat.-Stab jedoch im Umfeld (z. B. Meldereiter) eingesetzt. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
2.1.2 Jeder Reiter des 1st bzw 2nd Platoons ist für die Dauer einer Veranstaltung für sein Pferd eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur authentischen Darstellung der konföderierten Reiterei unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen. Sicherheitsgefährdendes oder grob unreiterliches Verhalten kann zu sofortigem Teilnahmeverbot durch den Einheitsführer führen. Die Reiter müssen stets in der Lage sein, auf ihre Pferde einwirken und diese sicher reiten zu können. Sämtliche Darstellungen werden in der Gruppe abgesprochen und werden vom Einheitsführer bestimmt. Alle Reiter verpflichten sich durch die Teilnahme nur gesunde, darstellungstaugliche Tiere zu verwenden. Offensichtlich kranke oder verletzte Pferde sind von der Darstellung ausgeschlossen. Erforderliche Papiere wie z.B. Equidenpass etc. sind mitzuführen.
2.1.3 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Säbel
- Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
c) Sattel und Zäumung
-wünschenswert ist der McClellan 1859 Sattel mit dazugehörigem Equipment und Zäumung ( Seven Buckle Headstall ) oder
-der Zeit entsprechender Militär- und Privatsättel ( Grimsley, Jennifer, Ringold, Hope ).
-Freizeit- oder Sportsättel sollten militärisch mit Deckenrollen modifiziert werden.
Vorgaben werden nicht gemacht, vordergründig sollte das Pferd den Sattel gewöhnt sein
2.1.4 Oberstes Gebot der berittenen Einheit ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtdarstellungen, die Zusammenarbeit mit der abgesessenen Abteilung und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
2.1.5 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für Reiter, Pferd und allen weiteren Beteiligten bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Die 1st CS Cavalry 1st, bzw. 2nd Platoon ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln.
Eine in ihrem reiterlichen Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführte berittene Kavallerie wird ihrem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und ihren Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.
2.2 Abgesessene Einheit
2.2.1 Die Einheit führt die Bezeichnung „1st CS Cavalry, 3rd Platoon". Alle Darsteller abgesessener Kavallerie, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zu dieser Einheit zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der abgesessenen Darsteller aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
2.2.2 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver
- Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
- es werden keine Säbel getragen (Ausnahme: Offiziere, Sergeants)
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
2.2.3 Oberstes Gebot der abgesessenen Einheit ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtsdarstellungen, die Zusammenarbeit mit der berittenen Abteilung und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
2.2.4 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für die Darsteller abgesessener Kavallerie bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Die 1st CS Cavalry, 3rd Platoon ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln.
Eine in ihrem Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführte abgesessene Kavallerie wird ihrem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und ihren Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.
3.1 Bespannte Einheiten
3.1.1 Alle Führer tierbespannter Fahrzeuge, die im Rahmen von Veranstaltungen mit dem 1st CS-Battalion an Gefechtsdarstellungen teilnehmen, werden zum sogenannten Train zusammengeschlossen. Dieser Zusammenschluß der Führer tierbespannter Fahrzeuge aus verschiedenen Einheiten soll kameradschaftlich eine gemeinsame gute und authentische Darstellung gewährleisten. Führer und Tiere, die auf Grund noch fehlendem Ausbildungsstand nicht aktiv in die Gefechtsdarstellungen eingebunden werden können, unterstehen weiterhin der Kavallerieführung und werden nach Rücksprache mit dem Bat.-Stab jedoch im Umfeld (z. B. Nachschub) eingesetzt. Bei Weigerung sich der Einheit anzuschließen, kann die Teilnahme an der Veranstaltung versagt bzw. in der Darstellung eingeschränkt werden. Die Teilnahme ist aus organisatorischen Gründen dem Einheitsführer vor Beginn der Veranstaltung rechtzeitig mitzuteilen
3.1.2 Jeder Fahrzeugführer des Trains ist für die Dauer einer Veranstaltung für seine Tiere eigenverantwortlich und verpflichtet sich zur authentischen Darstellung eines Wagenführers unter Beachtung aller Sicherheitsvorkehrungen. Sicherheitsgefährdendes oder grob fahrlässiges bzw. tierquälerisches Verhalten kann zu sofortigem Teilnahmeverbot durch den Einheitsführer führen. Die Fahrzeugführer müssen stets in der Lage sein, auf ihre Tiere einzuwirken und diese sicher leiten zu können. Sämtliche Darstellungen werden in der Gruppe abgesprochen und werden vom Einheitsführer bestimmt. Alle Fahrzeugführer verpflichten sich durch die Teilnahme nur gesunde, darstellungstaugliche Tiere zu verwenden. Offensichtlich kranke oder verletzte Pferde sind von der Darstellung ausgeschlossen. Erforderliche Papiere wie z.B. Equidenpass etc. sind mitzuführen.
3.2.2 Ausrüstung:
a) Bewaffnung:
- zeitgemäßer Revolver - Bevorzugt Kavallerie-Karabiner, es können aber auch 2-Band oder 3-Band Gewehre getragen werden.
- Schrotflinten und Jagdgewehre sollten vermieden werden
- es werden keine Säbel getragen (Ausnahme: Offiziere, Sergeants)
b) Uniformierung:
-Uniform nach Ausrüstungsstandard, der dargestellten Epoche entsprechend
-Aufschläge und Rangabzeichen (gelb oder schwarz) können der Darstellung entsprechend getragen werden.
-entsprechende Kepis, Bummercaps oder Hüte, keine Zylinder o.ä.
-der Darstellung entsprechende Stiefel oder Brogans.
- der Epoche entsprechende einfache Zivilkleidung kann getragen, sollte aber vermieden werden.
c) Fahrzeuge und Geschirr
-der Epoche entsprechende Kutschen, Wagen und Protzen bzw. Geschirr. Direkte Vorgaben das Geschirr betreffend werden nicht gemacht. Vordergründig sollten die Zugtiere das Geschirr gewöhnt sein.
3.2.3 Oberstes Gebot des Trains ist eine sicherheitsbestimmte, authentische Darstellung. Sämtliche Übungen, Aufmärsche, Gefechtsdarstellungen, die Zusammenarbeit mit den anderen Abteilungen und Paraden werden diesem Aspekt angepaßt.
3.2.4 Die Erstellung und Einhaltung der oben genannten Regeln sollen die größtmögliche Sicherheit für die Darsteller tierbespannter Fahrzeuge bei Veranstaltungen im Rahmen des 1st CS Battalion gewährleisten. Der Train der 1st CS Cavalry ist fester Bestandteil der „Cavalry of the 1st CS Battalion“ und richtet sich nach dessen allgemeinen Regeln. Ein in seinem Bestreben zum gemeinsamen Ziel geführter Train wird seinem Auftrag einer authentischen Darstellung gerecht werden und seinen Anteil zum Erfolg der Veranstaltung beitragen.